Preise & Mitgliedschaft
Unsere Preise und Mitgliedschaften in der Übersicht:
*Wertkarte
PROBESTUNDEN, EINZELSTUNDEN & WERTKARTEN:
AGB für abgeschlossene Kurse, Probestunden & Wertkarten
1. Die Vereinbarung gilt für die in der Kursbeschreibung angegebene Terminanzahl/Wochenanzahl. Im Regelfall für zeitlich beschränkte Kurse mit einer fixen Stundenzahl, Probewochen und Probestunden.
2. Jede Person kann nur einmal eine gratis Probestunde vereinbaren.
Es besteht kein Anspruch auf weitere Probestunden in anderen Kursterminen.
3. Wenn Teilnehmer einen Kurstermin in einem abgeschlossenem Kurs nicht wahrnehmen können, besteht kein Anspruch auf eine Gutschrift. Eine Umbuchung ist innerhalb der angegebenen Stornierungsfrist (in der Regel 12 Stunden vor Kursbeginn) möglich, sofern Plätze verfügbar sind. Innerhalb der Stornierungsfrist von 12 Stunden vor Kursbeginn werden Wertkarten-Credits gutgeschrieben, im Falle einer spätere Stornierungen verfällt der Credit ohne Gutschrift.
4. Anfallende Kosten sind vor der ersten Kursstunde zu begleichen.
Sollte SEPA-Lastschrift als Zahlungsmittel angegeben sein, kann sich die Zahlung auf den nächsten 1. verschieben. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Teilnehmer für die Deckung das Kontos zuständig und im Falle einer Rücklastschrift verpflichtet, alle anfallenden Bankgebühren zu übernehmen
5. In den angegebenen Ferienzeiten der Tanzschule und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. Zahlungen bleiben davon unberührt.
**Vertrag
1. Die Vereinbarung beginnt ab dem Buchungsdatum.
2. Die Vereinbarung wird auf Wunsch des Mitgliedes zunächst für die Dauer von 3 Monaten geschlossen mit der oben genannten maximalen Anzahl an Kurseinheiten pro Beitragsmonat. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung. Ordentliche und außerordentliche Kündigungen bedürfen der Textform (fitness@tanzschule-wolf.de).
3. Der Monatsbeitrag ist der Jahresbeitrag/12 Monate. In den von der Tanzschule vorgegebenen Ferien und an gesetzl. Feiertagen findet kein Unterricht statt bzw. es gilt der entsprechende Ferienkursplan. Dies berührt nicht die Zahlung der Monatsbeiträge.
4. Das vereinbarte Nutzungsentgelt wird jeweils zum 1. eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Sämtliche Beiträge werden im Rahmen der SEPA Lastschriftgenehmigung erhoben und eingezogen. Wird keine Ermächtigung zum Einzug der monatlichen Teilbeträge im Lastschriftverfahren erteilt, erhöht sich der monatliche Teilbetrag automatisch um 3,00 €. Gleiches gilt ab Widerruf der Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren. Mitglieder geraten automatisch in Verzug, wenn die Beitragszahlung nicht zum 1. des Monat eingegangen ist, oder es zu Rücklastschriften kommt.
5. Im Falle von Verzug und Rücklastschriften ist das Mitglied verpflichtet, der Tanzschule den hierdurch entstehenden Schaden in vollem Umfang zu ersetzen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens bei der Tanzschule vorbehalten. Im Verzugsfall der Zahlung berechnen wir Mahngebühren in Höhe von 3,50€.
6. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
7. Die Kursteilnahme erfordert einen Vorab - CheckIn über das Buchungsportal. Das Mitglied benötigt hierzu einen entsprechenden Account und verpflichtet sich diesen anzulegen. Zur Identifizierung ist ein Foto von der Person hochzuladen.
8. Kursplätze können mit mindestens 169 Stunden im Voraus und bis zu 1 Stunde vor Kursbeginn reserviert werden. Eine Kursplatzstornierung kann bis zu 12 Stunden vor Kursbeginn erfolgen. Spätere Stornierungen werden nicht als Gutschrift berücksichtigt. Unverbrauchte Kurseinheiten werden nicht auf den nächsten Beitragsmonat angerechnet.
9. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Die Pausenzeit kann maximal bis zu 3 Monate betragen. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00€ fällig. Nach dem ausgesetzten Zeitraum wird der Vertrag laut Vereinbarung fortgesetzt. Für bereits laufende Beitragsmonate ist keine Pause möglich. Gekündigte Verträge sind von einer Pausierung ausgeschlossen.
10. Die Rechte und Pflichten des Mitgliedes aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Studios übertragbar.
11. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitgliedes sind der Tanzschule unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
12. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
13. Es gilt die Hausordnung der aktuellsten Fassung.